Tax Residency Advisory

Haben Sie sich bereits für die Körperschaftssteuer registriert? Lassen Sie sich noch heute für die Körperschaftssteuer registrieren und vermeiden Sie eine Strafe von 10.000 AED!

Tax Residency Advisory

Steueransässigkeit ist die rechtliche und tatsächliche Grundlage für die Berechnung von Steuern in Übereinstimmung mit den Steuergesetzen eines Landes. Steueransässigkeit bezieht sich jedoch eher auf einen internationalen, grenzüberschreitenden Kontext als auf die nationalen Steuergesetze im GCC, insbesondere auf die legale Vermeidung der Doppelbesteuerung in zwei Ländern im Rahmen der zwischen den Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DTAA). Dies ist besonders wichtig für multinationale Unternehmen, die in mehreren Steuergebieten operieren. Diese Unternehmen können sich auf die geltenden DTAA berufen, die die jeweiligen GCC-Staaten mit anderen Ländern abgeschlossen haben. Sowohl für natürliche Personen als auch für Unternehmen gilt die steuerliche Ansässigkeit.

Der rechtliche Nachweis der Ansässigkeit erfolgt durch eine Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit (Tax Residence Certificate, TRC). Bei der TRC handelt es sich um eine offizielle Bescheinigung oder ein offizielles Dokument, das von der Steuerbehörde eines Landes an steuerlich ansässige Unternehmen und Einzelpersonen ausgestellt wird, die die festgelegten Kriterien für die Ansässigkeit gemäß den Ansässigkeitsbestimmungen im Rahmen der nationalen Einkommensteuergesetze des Landes erfüllen. Das TRC – oder Tax Domicile Certificate, wie es in einigen Ländern, wie z.B. den Vereinigten Arabischen Emiraten, genannt wird – ist eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vorteile einer niedrigeren oder gar keiner Besteuerung im Quellen- oder Wohnsitzland im Vergleich zum DTAA.

Die steuerliche Ansässigkeit ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, erfordert jedoch eine fundierte Kenntnis der komplexen DTAA-Bestimmungen. Bei MBG Corporate Services verfügen unsere Steuerexpertinnen und -experten für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), die Golfstaaten (KSA) und die Golfkooperationsstaaten (GCC) über umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit DTAA und TRC. Wir beraten Sie zu den relevanten Bestimmungen. Wir unterstützen Sie bei der Erlangung Ihres TRC und begleiten Sie durch den gesamten Prozess:

  • Beratung zu den Folgen der Ansässigkeit von natürlichen Personen nach den Einkommensteuergesetzen der VAE, der GCC-Staaten und Ägyptens und deren Zusammenspiel mit den jeweils anwendbaren DTAA-Regelungen
  • Beratung zu den Folgen der Ansässigkeit für Unternehmen nach den Einkommensteuergesetzen der Staaten des Golfkooperationsrates (GCC) und Ägyptens und deren Zusammenspiel mit den jeweils anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
  • Prüfung der für die Steueransässigkeitsbescheinigung (TRC) erforderlichen Dokumente
  • Unterstützung bei der Beantragung der TRC bei der jeweiligen Steuerbehörde
  • Beantwortung von Fragen der Steuerbehörde
  • Unterstützung beim Erhalt der TRC von der Steuerbehörde

Entdecken Sie weitere Direkte Steuerberatung Dienstleistungen

Registrierung für die Körperschaftsteuer

Corporate Tax In UAE

Withholding Tax (WHT) Advisory

Beratung zur Foreign Tax Credit (FTC)

Transfer Pricing Advisory

Tax Residency Certificate

Beratung bei der Vermeidung von Doppelbesteuerung

Permanent Establishment (PE) Advisory

Free Trade Agreement Analysis Services

Was können wir für Sie tun?

Mit uns eine nachhaltige Zukunft gestalten und in einer sich schnell verändernden Welt einen Schritt voraus sein.

Angebot anfordern
Open chat
Hello
Can we help you?