Steueransässigkeit ist die rechtliche und tatsächliche Grundlage für die Berechnung von Steuern in Übereinstimmung mit den Steuergesetzen eines Landes. Steueransässigkeit bezieht sich jedoch eher auf einen internationalen, grenzüberschreitenden Kontext als auf die nationalen Steuergesetze im GCC, insbesondere auf die legale Vermeidung der Doppelbesteuerung in zwei Ländern im Rahmen der zwischen den Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DTAA). Dies ist besonders wichtig für multinationale Unternehmen, die in mehreren Steuergebieten operieren. Diese Unternehmen können sich auf die geltenden DTAA berufen, die die jeweiligen GCC-Staaten mit anderen Ländern abgeschlossen haben. Sowohl für natürliche Personen als auch für Unternehmen gilt die steuerliche Ansässigkeit.
Der rechtliche Nachweis der Ansässigkeit erfolgt durch eine Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit (Tax Residence Certificate, TRC). Bei der TRC handelt es sich um eine offizielle Bescheinigung oder ein offizielles Dokument, das von der Steuerbehörde eines Landes an steuerlich ansässige Unternehmen und Einzelpersonen ausgestellt wird, die die festgelegten Kriterien für die Ansässigkeit gemäß den Ansässigkeitsbestimmungen im Rahmen der nationalen Einkommensteuergesetze des Landes erfüllen. Das TRC – oder Tax Domicile Certificate, wie es in einigen Ländern, wie z.B. den Vereinigten Arabischen Emiraten, genannt wird – ist eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vorteile einer niedrigeren oder gar keiner Besteuerung im Quellen- oder Wohnsitzland im Vergleich zum DTAA.
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