Bei der Quellensteuer handelt es sich um eine Steuer, die an der Quelle auf bestimmte Arten von Zahlungen erhoben wird, die von in einem Land ansässigen Personen an außerhalb dieses Landes ansässige Personen oder Unternehmen geleistet werden. Von den GCC-Staaten erheben die VAE und Bahrain keine Quellensteuer. In Kuwait, Oman, Katar und Saudi-Arabien wird die Quellensteuer auf Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren, die an Gebietsfremde gezahlt werden, wie folgt erhoben:
Unternehmen in den VAE haben die Möglichkeit, Steuererleichterungen in Ländern zu beantragen, die mit den VAE ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen haben.
Bei MBG Corporate Services bieten unsere Experten für direkte Steuern eine Reihe von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Quellensteuer an, unter anderem
Mit uns eine nachhaltige Zukunft gestalten und in einer sich schnell verändernden Welt einen Schritt voraus sein.