Withholding Tax (WHT) Advisory

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Withholding Tax (WHT) Advisory

Bei der Quellensteuer handelt es sich um eine Steuer, die an der Quelle auf bestimmte Arten von Zahlungen erhoben wird, die von in einem Land ansässigen Personen an außerhalb dieses Landes ansässige Personen oder Unternehmen geleistet werden. Von den GCC-Staaten erheben die VAE und Bahrain keine Quellensteuer. In Kuwait, Oman, Katar und Saudi-Arabien wird die Quellensteuer auf Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren, die an Gebietsfremde gezahlt werden, wie folgt erhoben:

  • Kuwait: Unternehmen müssen 5% aller Zahlungen an alle Begünstigten einbehalten. Die Quellensteuer wird von der kuwaitischen Steuerbehörde nach Erhalt und Vorlage eines NOC freigegeben.
  • Oman: Quellensteuer von 10% der Bruttozahlungen.
  • Qatar: Steuer auf Gebühren, Lizenzgebühren, Zinsen, Provisionen und andere Dienstleistungen in Höhe von 5% der Bruttozahlungen.
  • Saudi-Arabien: Umsatzsteuer in Höhe von 15 % auf Lizenzgebühren, 15 % auf Provisionen, Sitzungsgelder und andere Dienstleistungen und 5 % auf technische Gebühren, Zinsen und Dividenden.

Unternehmen in den VAE haben die Möglichkeit, Steuererleichterungen in Ländern zu beantragen, die mit den VAE ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen haben.

Bei MBG Corporate Services bieten unsere Experten für direkte Steuern eine Reihe von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Quellensteuer an, unter anderem

  • Länderspezifische Quellensteuerauswirkungen auf geplante oder bestehende Transaktionen von GCC/ME-Unternehmen mit ausländischen Unternehmen
  • Quellensteuer Health Check und diagnostische Überprüfungen
  • Beratung zu den Auswirkungen der Quellensteuer auf mögliche Arten der Rückführung, d.h. Zinsen, Gebühren für technische Dienstleistungen und Lizenzgebühren, falls vorhanden, durch verbundene Parteien
  • Untersuchung der Quellensteuersätze, wo anwendbar, der möglichen Befreiungen und Ausnahmen gemäß den CIT- und Quellensteuerbestimmungen des jeweiligen Landes, in Verbindung mit den relevanten Doppelbesteuerungsabkommen.
  • Studie und Beratung zu den Auswirkungen des Steuerrückbehalts, falls zutreffend

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