Rechtliche Beratung

Regulatorischer Rahmen für Geschäfte mit virtuellen Vermögenswerten in den VAE

Die Branche für Kryptowährungen und virtuelle Vermögenswerte wächst weiter und verzeichnet eine zunehmende globale Akzeptanz. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zählen zu den weltweit führenden Standorten, die das Wachstum der Branche aktiv ermöglichen und fördern. Das Jahr 2025 markierte dabei einen wichtigen Meilenstein: die Einführung von VARA Rulebook V2.0, die Ablösung der SCA durch die neu gegründete Capital Markets Authority (CMA), die Unterzeichnung des CARF-Abkommens sowie die Entfernung der VAE von der FATF- und der EU-Geldwäscheliste – allesamt Belege für den zunehmend reifen und international anerkannten Status des VAE-Rechtsrahmens für virtuelle Vermögenswerte.

Verschiedene Gerichtsbarkeiten rund um den Globus haben unterschiedliche Ansätze zur Regulierung von Aktivitäten mit virtuellen Vermögenswerten gewählt. In einigen Fällen führte eine Überregulierung dazu, dass das Wachstum der Branche gebremst wurde und Marktteilnehmer abwanderten. Die VAE haben hingegen einen ausgewogenen Ansatz gewählt, der Verbraucherschutz und unternehmerische Freiheit gleichermaßen berücksichtigt – und sich damit als vorausschauender regulatorischer Standort für digitale Vermögenswerte weltweit positioniert.

Rechtlicher Rahmen

In den VAE bestehen mehrere Regelungsrahmen, die das Land zu einem attraktiven Standort für die Gründung von Unternehmen im Zusammenhang mit Kryptowährungen und virtuellen Vermögenswerten machen. Diese Rahmenbedingungen gelten sowohl auf dem Festland der VAE als auch in den Freizonen.

Für die Gründung in Freizonen bieten unter anderem das Dubai Multi Commodities Centre (DMCC), die Ras Al Khaimah Digital Assets Oasis (RAK DAO) und das Dubai World Trade Centre (DWTC) entsprechende Lizenzen für Aktivitäten mit virtuellen Vermögenswerten an. Das Dubai International Financial Centre (DIFC) und der Abu Dhabi Global Market (ADGM) sind als Finanzfreizonen mit eigenen Aufsichtsbehörden und Rechtsrahmen insbesondere für institutionelle Akteure eine erste Adresse. Jede Freizone bedient unterschiedliche Unternehmenstypen: Das DMCC eignet sich etwa für den Eigenhandel mit virtuellen Vermögenswerten, während das ADGM einen umfassenden Rahmen insbesondere für Unternehmen bietet, die mit Stablecoins und institutionellen digitalen Vermögenswerten handeln.

VAE-Bundesgesetz über virtuelle Vermögenswerte und die Rolle der CMA

Der Kabinettsbeschluss Nr. 111 aus dem Jahr 2022 über die Regulierung von virtuellen Vermögenswerten und ihren Dienstleistern legt bundesweite Vorschriften für virtuelle Vermögenswerte fest, die als digitale Repräsentation von Werten definiert sind, die digital gehandelt, übertragen oder als Tausch- oder Zahlungsmittel oder für Investitionszwecke verwendet werden können. Die Beteiligung an bestimmten regulierten Aktivitäten mit virtuellen Vermögenswerten setzt eine ordnungsgemäße Lizenz voraus. Von der Lizenzpflicht ausgenommen sind journalistische und pädagogische Tätigkeiten sowie der Eigenhandel mit virtuellen Vermögenswerten.

Ein bedeutender Entwicklungsschritt auf Bundesebene: Das Bundesgesetz-Dekret Nr. 33 von 2025 ersetzte die Securities and Commodities Authority (SCA) durch die neu gegründete Capital Markets Authority (CMA), die nunmehr als primäre Bundesbehörde für die Regulierung virtueller Vermögenswerte außerhalb der Finanzfreizonen fungiert. Im August 2025 schlossen CMA und VARA ein Kooperationsabkommen, das die gegenseitige Anerkennung von VASP-Lizenzen sowie gemeinsame Prozesse für Antragsprüfung, Überwachung und Durchsetzung vorsieht. Am 13. Februar 2026 erließ die CMA die Entscheidung Nr. 4/R.M/2026, die das gesamte Bundesrahmenwerk für VASPs von 2023 durch ein neues Dreimodul-Regelwerk ersetzte. Ergänzend dazu wurde VARA per Ministerialentscheidung Nr. 336 von 2025 (bekannt gegeben im Februar 2026) als zuständige Behörde für Körperschaftsteuerzwecke anerkannt.

Die Aufsichtsbehörde für virtuelle Vermögenswerte (VARA)

Die Regulierungsbehörde für virtuelle Vermögenswerte (Virtual Assets Regulatory Authority, VARA), eingerichtet gemäß dem Gesetz Nr. 4/2022 im Emirat Dubai, ist die zuständige Stelle für die Regulierung, Überwachung und Kontrolle virtueller Vermögenswerte und damit verbundener Aktivitäten im gesamten Emirat Dubai – einschließlich der Freizonen, mit Ausnahme des DIFC. Unternehmen, die als VASP in einer Freizone tätig sein möchten, benötigen eine VASP-Lizenz von VARA sowie die für das jeweilige Freizonen-Regime erforderlichen Betriebslizenzen. Kein Unternehmen darf im Emirat Dubai Aktivitäten mit virtuellen Vermögenswerten ausüben, ohne eine entsprechende Genehmigung und VARA-Lizenz erhalten zu haben.

Im Mai 2025 veröffentlichte VARA die überarbeitete Version 2.0 aller zwölf Regelwerke, die am 19. Juni 2025 in Kraft trat. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen: verschärfte Anforderungen an die Marktintegrität und neue Verpflichtungen zur Meldung verdächtiger Transaktionen (STRs), ein neues Regime für „Sponsored VASPs”, ein überarbeiteter Qualifizierter-Investoren-Begriff (Mindestvermögen von AED 3,5 Mio. sowie Jahreseinkommen von mindestens AED 700.000) sowie ein erweiterter Emissionsrahmen für virtuelle Vermögenswerte der Kategorie 1 (z. B. Stablecoins und Asset-Referenced Virtual Assets) und Kategorie 2 (z. B. Utility-Token).

Virtuelle Vermögensaktivitäten unter VARA

Die VARA-Verordnungen führen acht Kategorien von Aktivitäten mit virtuellen Vermögenswerten auf. Ein Unternehmen kann für eine oder mehrere dieser Kategorien eine VASP-Lizenz beantragen. Die Lizenzgebühren variieren je nach Art und Umfang der ausgeübten Aktivitäten.

  • Beratungsdienstleistungen: Persönliche Anlageberatung und Empfehlungen in Bezug auf Maßnahmen im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten
  • Broker-Dealer-Dienste: Vermittlung und Erleichterung des Kaufs oder Verkaufs virtueller Vermögenswerte sowie der Abgleich solcher Transaktionen
  • Custody-Dienste: Verwahrung virtueller Vermögenswerte im Namen Dritter, Wallet-Dienste sowie das Staken virtueller Vermögenswerte
  • Exchange-Dienste: Abgleich von Aufträgen zwischen Käufern und Verkäufern sowie der Tausch von virtuellen Vermögenswerten gegen Fiat-Währung oder andere virtuelle Vermögenswerte
  • Kredit- und Leihdienstleistungen: Verleih- und Ausleihdienste, bei denen virtuelle Vermögenswerte zwischen den beteiligten Parteien übertragen werden
  • Verwaltung virtueller Vermögenswerte und Investitionsdienstleistungen: Anlageverwaltung sowie das Handeln im Namen eines Unternehmens als Beauftragter
  • Übertragungs- und Abwicklungsdienste: Übertragung und/oder Abrechnung virtueller Vermögenswerte zwischen Unternehmen oder Wallets
  • Virtuelle Vermögenswerte mit Fiat-Referenzierung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Stablecoins

Für jede der genannten Tätigkeiten hat VARA spezifische Regelwerke erlassen, die von VASPs zwingend einzuhalten sind.

Sonstige Aktivitäten mit virtuellen Vermögenswerten (freiwillige Registrierung)

  • Eigenhandel mit und Direktinvestitionen in virtuelle Vermögenswerte
  • Erbringung von Technologiedienstleistungen, die auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren oder diese nutzen, gegenüber anderen Unternehmen

Compliance-Anforderungen für VASPs

Die VARA-Verordnungen 2023 und die darauf aufbauenden, aktualisierten Regelwerke (Rulebook V2.0, 2025) schaffen Klarheit über die Compliance-Pflichten für den Betrieb als VASP:

  • Einhaltung der Vorschriften für die Ausgabe virtueller Vermögenswerte
  • Einhaltung der von VARA herausgegebenen, tätigkeitsspezifischen Regelwerke sowie der für alle VASPs geltenden obligatorischen Regelwerke
  • Verpflichtung zur Einhaltung der VAE-Bundesgesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT), einschließlich der neuen STR-Meldepflichten aus Rulebook V2.0
  • Einhaltung der Vorschriften zu Vermarktungsregeln und Marktvergehen
  • Anforderungen an Datenberichterstattung und -prüfung
  • Umsetzung interner Richtlinien für Risikomanagement und Transaktionsverarbeitung

Eine bedeutende Entwicklung für die internationale Steuertransparenz: Im Juli 2025 unterzeichneten die VAE das Multilaterale Zuständigkeitsbehördenabkommen (MCAA) unter dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD, der den automatischen Austausch steuerlich relevanter Informationen über Krypto-Transaktionen zwischen Ländern ermöglicht. Der erste Datenaustausch ist für 2028 vorgesehen. VASPs sollten bereits jetzt entsprechende Datenverwaltungs- und Berichtsprozesse aufbauen. Für eine umfassende Übersicht zu den Legal-Compliance-Anforderungen in den VAE stehen unsere Spezialisten zur Verfügung.

Dubai International Financial Centre (DIFC)

Die Dubai Financial Services Authority (DFSA) reguliert virtuelle Vermögenswerte innerhalb des DIFC durch ihr „Crypto Token Regime”. Das Regime deckt das gesamte Spektrum der damit verbundenen Risiken ab einschließlich Geldwäsche, Finanzkriminalität, Verbraucherschutz, Technologie-Governance, Verwahrung und Börsengeschäfte. Unternehmen im DIFC können eine Lizenz für die Erbringung von Finanzdienstleistungen mit Krypto-Token innerhalb oder vom DIFC aus erhalten.

Zu den lizenzierbaren Finanzdienstleistungen gehören: Handel als Auftraggeber oder Beauftragter, Vermittlung von Anlagegeschäften, Vermögensverwaltung, Finanzproduktberatung, Betrieb einer Börse, Bereitstellung und Vermittlung von Verwahrungsdienstleistungen sowie Betrieb einer Clearingstelle und eines alternativen Handelssystems. Für Unternehmen, die ergänzend eine Fondsgründung im DIFC erwägen, bietet das DFSA-Regime eine der renommiertesten institutionellen Plattformen der Region.

Abu Dhabi Global Market (ADGM)

Die Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen (FSRA) innerhalb des ADGM reguliert Unternehmen, die Kassageschäfte mit Kryptowährungen tätigen. Gemäß den Financial Services and Markets Regulations (FSMR) werden „digitale Wertpapiere” als Wertpapiere mit ähnlichen Merkmalen wie Aktien, Schuldverschreibungen oder Fondsanteile definiert. Unternehmen, die entsprechende Dienstleistungen erbringen – etwa Anlageverwaltung oder -beratung – müssen eine Finanzdienstleistungsgenehmigung (FSP) einholen. Virtuelle Vermögenswerte gelten im ADGM als Waren; Broker und Verwahrer benötigen ebenfalls eine FSRA-Genehmigung und ein FSP.

Im Juni 2025 aktualisierte die FSRA ihren Regulierungsrahmen für digitale Vermögenswerte: Lizenzierungsanforderungen wurden gestrafft, Eigenkapitalanforderungen angepasst und die Attraktivität des ADGM für institutionelle Akteure weiter gesteigert. Zudem eröffnete das ADGM Konsultationen zum Thema Staking – einem Bereich mit weiterhin offenen Fragen zu Ertrag, Rewards und DeFi-Strukturen. Handelbare Vermögenswerte im ADGM umfassen digitale Wertpapiere, virtuelle Vermögenswerte, Exchange-Token, Derivate, kollektive Investmentfonds für virtuelle Vermögenswerte sowie Stablecoins.

Die VAE als globales Innovationszentrum für virtuelle Vermögenswerte

Als eine der ersten Regionen mit einem gesetzlichen Rahmen für virtuelle Vermögenswerte haben sich die VAE durch einen proaktiven Regulierungsansatz weltweit von anderen Ländern abgehoben. Zwei weitere Meilensteine stärken die internationale Vertrauensbasis: Im Februar 2024 wurden die VAE von der Beobachtungsliste der Financial Action Task Force (FATF) gestrichen; im Juli 2025 stimmte das Europäische Parlament der Herausnahme der VAE aus der EU-Liste der Hochrisikodrittstaaten für Geldwäsche zu. Diese Entwicklungen senken die Compliance-Belastung für international tätige Krypto-Unternehmen und stärken das Vertrauen globaler Investoren erheblich.

Während die USA in der Vergangenheit viele virtuelle Vermögenswerte als Wertpapiere eingestuft und einer intensiven Regulierung unterstellt haben und Singapur mit seinen Vorschriften für Digital Payment Token Provider einen pragmatischen Mittelweg eingeschlagen hat, haben die VAE das richtige Gleichgewicht aus Regulierung und Innovation gefunden. Bis Ende 2025 wurden in den VAE mehr als 70 lizenzierte VASPs zugelassen und über 25 Milliarden US-Dollar an kumulierten Investitionen in den Sektor angezogen. Für Unternehmen, die prüfen, ob die VAE der ideale Standort für ein Fintech- oder Virtual-Asset-Unternehmen sind, bietet der Artikel über den idealen Zeitpunkt für die Gründung eines Fintech-Unternehmens in den VAE weiterführende Orientierung.

Fazit

Unternehmen, die an Aktivitäten mit virtuellen Vermögenswerten beteiligt sind, können ihren Sitz nach dem VAE-Bundesgesetz unter Aufsicht der CMA, nach den VARA-Regelwerken in einer Freizone Dubais oder alternativ in den Finanzfreizonen DIFC oder ADGM wählen – allesamt Rahmen mit umfassenden rechtlichen Strukturen für virtuelle Vermögenswerte.

VARA hat sich mit dem aktualisierten Rulebook V2.0 als robuster und international anerkannter Regulierungsrahmen erwiesen. Die gegenseitige Lizenzanerkennung zwischen CMA und VARA, die Verpflichtung der VAE zur CARF-Implementierung sowie die Entfernungen von der FATF- und EU-Geldwäscheliste bestätigen: Die VAE bieten eines der ausgereiftesten und zugleich innovationsfreundlichsten regulatorischen Umfelder für virtuelle Vermögenswerte weltweit. Für Unternehmen, die eine Unternehmensgründung in den VAE im Bereich der virtuellen Vermögenswerte planen, stehen unsere Experten für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

What can we help you achieve?

Stay one step ahead in a rapidly changing world and build
a sustainable future with us.