Beratung zur Foreign Tax Credit (FTC)

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Beratung zur Foreign Tax Credit (FTC)

Die Foreign Tax Credit (FTC) ist eine Gutschrift für Einkommenssteuern, die aufgrund der Einbehaltung ausländischer Einkommenssteuern an eine ausländische Regierung gezahlt werden. Sie kann von allen Personen in Anspruch genommen werden, die Empfänger von Einkommen aus ausländischen Quellen sind, sei es durch Arbeit oder Investitionen im Ausland.

Innerhalb des Golf-Kooperationsrates (GCC) ist die FTC in Kuwait und im Oman anwendbar. In Kuwait ist sie anwendbar, wenn das DTAA einen Freibetrag vorsieht. In Oman wird die Genehmigung zur Anwendung der FTC von Fall zu Fall durch den Direktor der Steuerbehörde erteilt. Sie kann auch ohne Steuerabkommen mit dem Heimatland erteilt werden.

Durch den gesamten Prozess begleiten Sie unsere Steuerexperten von MBG Corporate Services:

  • Beratung zur Beantragung der FTC nach dem Steuerrecht des jeweiligen Landes und den DTAA
  • Beratung zu den Kriterien für die Inanspruchnahme der FTC sowie zu den Compliance- und Dokumentationspflichten

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