Quellensteuer Dubai & VAE

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    In Dubai und den Vereinigten Arabischen Emiraten fällt keine Quellensteuer an der Steuersatz auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren beträgt 0 %. Gewinne fließen brutto wie netto, egal ob an Gesellschafter ausgeschüttet oder ins Ausland überwiesen. Das macht die VAE zu einer der attraktivsten Jurisdiktionen weltweit für internationale Unternehmensstrukturen.

    Wer jedoch geschäftlich im gesamten GCC-Raum tätig ist, sollte wissen: Saudi-Arabien, Katar, Oman und Kuwait erheben Quellensteuer und eine durchdachte Strukturierung grenzüberschreitender Zahlungsströme wird damit zum entscheidenden Faktor. MBG Corporate Services berät Unternehmen bei der Quellensteueranalyse, DBA-Optimierung und Strukturierung von GCC-Transaktionen.

    Was ist Quellensteuer?

    Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Zahlungsquelle einbehalten wird auf Beträge, die von in einem Land ansässigen Unternehmen oder Personen an Empfänger im Ausland geleistet werden. Typische Zahlungsarten sind Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Der einbehaltene Betrag wird direkt an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt, bevor die Zahlung den Empfänger erreicht.

    Quellensteuer in Dubai und den VAE: 0 %

    Die Vereinigten Arabischen Emirate erheben keine Quellensteuer auf grenzüberschreitende Zahlungen. Dies gilt ausnahmslos für:

    Dividenden
    Zinsen
    Lizenzgebühren

    Gewinne, die aus den VAE ins Ausland oder an Gesellschafter ausgeschüttet werden, unterliegen keinerlei Steuerabzug an der Quelle.

    Wichtiger Hinweis: Auch wenn die VAE selbst keine Quellensteuer erheben, kann das ausländische Land dennoch eine Quellensteuer auf Zahlungen erheben, die an in den VAE ansässige Unternehmen oder Personen fließen. In diesem Fall können Unternehmen mit VAE-Steueransässigkeit das weitreichende Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der VAE nutzen, um diese ausländische Quellensteuer zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.

    Quellensteuer im GCC-Vergleich: Saudi-Arabien, Katar, Oman & Kuwait

    Von den sechs GCC-Staaten erheben nur die VAE und Bahrain keine Quellensteuer. In den übrigen vier Ländern gelten folgende Steuersätze auf Zahlungen an Gebietsfremde:

    Land Zahlungsart Steuersatz
    Saudi-Arabien Lizenzgebühren 15%
    Management- & Beratungsleistungen 15%
    Technische Dienstleistungen 5–15 %
    Zinsen & Dividenden 5%
    Katar Gebühren, Dienstleistungen & Provisionen 5%
    Lizenzgebühren 5%
    Zinsen 5%
    Oman Bruttozahlungen (allgemein) 10%
    Kuwait Zahlungen an alle Begünstigten 5%

     

    Die Freigabe der einbehaltenen Steuer erfolgt durch die kuwaitische Steuerbehörde nach Vorlage eines No Objection Certificate (NOC).

    MBG Corporate Services Beratung zur Quellensteuer

    Unser Team für direkte Steuern unterstützt international tätige Unternehmen mit folgenden Leistungen:

    • Länderspezifische Quellensteueranalyse: für geplante oder bestehende Transaktionen zwischen GCC/ME-Unternehmen und ausländischen Partnern
    • Quellensteuer Health Check: diagnostische Überprüfung bestehender Zahlungsstrukturen auf steuerliche Risiken
    • Rückführungsberatung: steueroptimierte Strukturierung von Zinsen, technischen Dienstleistungsgebühren und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Parteien
    • Analyse von Steuersätzen, Befreiungen und Ausnahmen: gemäß den CIT- und Quellensteuervorschriften des jeweiligen Landes
    • DBA-Optimierung: Prüfung und Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen zur Reduktion von Steuerrückbehalten

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