Abgabe der Umsatzsteuererklärung in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Bei der Mehrwertsteuer handelt es sich um eine Verkehrssteuer mit Selbstveranlagung. Es liegt in der Verantwortung des Steuerpflichtigen, die ihm durch Gesetz und Verordnung auferlegten umfangreichen Pflichten zu erfüllen. Er ist dafür verantwortlich, dass die Mehrwertsteuer korrekt verbucht, eingezogen und an die Steuerverwaltung (in den VAE – Federal Tax Authority) abgeführt wird. Die lästigen Pflichten, die den Steuerpflichtigen auferlegt werden, um diese risikobehaftete, transaktionsbasierte Steuer zu verwalten, sind schwer zu bewältigen. Wir arbeiten in einem sich ständig weiterentwickelnden steuerlichen, betrieblichen und technologischen Umfeld, das weitere Risiken für die Steuerzahler mit sich bringt. Normalerweise ist eine monatliche oder quartalsweise Abgabe erforderlich.
MBG Corporate Services ist einer anerkannte Tax Agency mit der lokalen Steuerbehörde und unterstätzt Sie gerne dabei die Steuererklärung vorzubereiten und einzureichen. Zur Vermeidung einer möglichen Nichteinhaltung der Umsatzsteuergesetze ist die Beauftragung eines externen Beraters mit der Überprüfung der Einhaltung der Umsatzsteuergesetze in Ihrem Unternehmen immer besser.
Durch unser erfahrenes und deutsch-sprechendes Team wird auch sichergestellt, dass das Unternehmen dem Kunden und anderen Unternehmen keine umsatzsteuerlichen Probleme verursacht, die sich negativ auf den Ruf des Unternehmens und die Geschäftsbeziehungen auswirken könnten.
Mit uns eine nachhaltige Zukunft gestalten und in einer sich schnell verändernden Welt einen Schritt voraus sein.