Der Steuerrückbehalt ist ein herausragendes Merkmal des Steuersystems in Kuwait und Katar, wo es keine andere Quellensteuer gibt. In Kuwait müssen alle Unternehmen, sowohl öffentliche als auch private, 5 % des Transaktions- oder Vertragswerts einbehalten, der an eine juristische Person zu zahlen ist. Dieser Betrag wird freigegeben, wenn der Empfänger eine Steuerfreigabebescheinigung (TCC) des Finanzministeriums vorlegt. In Katar gilt dies für Zahlungen der Regierung oder anderer öffentlicher Einrichtungen für bestimmte Projekte an eine vorübergehende Niederlassung von nicht ansässigen Unternehmen, die diese Projekte durchführen. Ein vorgeschriebener Prozentsatz des Vertragswerts oder des endgültigen Zahlungsbetrags, je nachdem, welcher Betrag höher ist, muss einbehalten werden. Dieser wird nach Freigabe durch die Allgemeine Steuerbehörde freigegeben. In der Tat unterliegen gebietsansässige Unternehmen und ständige Niederlassungen nicht diesem System, da sie sich die Freigabe mit ihrer Steuerkarte sichern können.
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