Die Anwendung ähnlicher Steuern in zwei Ländern auf denselben Steuerzahler auf der Grundlage derselben Steuerbemessungsgrundlage hat negative Auswirkungen auf den Austausch von Waren, Dienstleistungen und Kapital, den Technologietransfer und den grenzüberschreitenden Handel. Die VAE verfügen nicht über eine umfassende interne Steuerstruktur und haben darüber hinaus eine Doppelbesteuerungsbefreiung vorgesehen, um zu verhindern, dass sie doppelt besteuert werden.
Die VAE verfügen über ein umfangreiches Netz von Steuerabkommen mit fast 115 Ländern. Weitere Abkommen mit anderen Ländern sind in Vorbereitung. Unternehmen und Expatriates in den VAE können dank der Steuerabkommen mit anderen Ländern von Steuererleichterungen profitieren. Neben diesen Erleichterungen ermöglichen die Steuerabkommen den Informationsaustausch (EOI) zwischen den Ländern. In ähnlicher Weise haben auch andere GCC-Staaten ein Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen (DTAA).
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