Freiwillige Offenlegung

Haben Sie sich bereits für die Körperschaftssteuer registriert? Lassen Sie sich noch heute für die Körperschaftssteuer registrieren und vermeiden Sie eine Strafe von 10.000 AED!

Rechtzeitige Korrekturen minimieren das Risiko

Die ESTV ermuntert Steuerpflichtige, die der Ansicht sind, dass eine Verletzung der Vorschriften oder ein Fehler vorliegen könnte, zur freiwilligen Offenlegung. Ein proaktiver Umgang mit Versäumnissen oder Fehlern ist notwendig, um Strafzahlungen zu vermeiden. Die freiwillige Offenlegung sollte von einem Steuerpflichtigen zur Information der ESTV über einen Fehler oder eine Unterlassung in seiner Steuererklärung, seiner Veranlagung oder seinem Antrag auf Steuerrückerstattung eingereicht werden.

In Übereinstimmung mit Artikel 8 des Kabinettsbeschlusses Nr. 36 aus dem Jahr 2017 über die Verordnung zur Durchführung des föderalen Gesetzes Nr. (7) aus dem Jahr 2017 über das Steuerverfahren legt der Leitfaden die Situationen fest, in denen ein Steuerpflichtiger eine freiwillige Offenlegung einreichen kann.

Es stellt sich die Frage, wie ein Unternehmen in der Lage sein kann, Fehler in bereits eingereichten Umsatzsteuererklärungen zu finden. Um Fehler in bereits eingereichten Erklärungen aufzudecken, kann ein Unternehmen eine Betriebsprüfung durchführen lassen. Eine Umsatzsteuerprüfung durch eine registrierte Steueragentur (die von der VAE-Bundesbehörde für Steuern zugelassen ist) kann Ihnen bei der Aufdeckung von Fehlern/Ungenauigkeiten/Unzulänglichkeiten in Ihren Umsatzsteuererklärungen behilflich sein.

Im Falle einer Steuerveranlagung durch die ESTV minimiert diese Prüfung das Risiko von Bußgeldern und Strafen. Darüber hinaus stellen Sie auf diese Weise sicher, dass Sie Ihren Kundinnen und Kunden keine Probleme im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer bereiten, die sich negativ auf Ihre Geschäftsbeziehungen auswirken könnten.

Es gibt zahlreiche Fälle, in denen Anträge abgelehnt wurden, weil sie von den Steuerpflichtigen nicht korrekt eingereicht wurden. MBG Corporate Services hat zahlreichen Kunden geholfen, die freiwillige Steuererklärung auszufüllen und einzureichen. Unser Team von Umsatzsteuerexperten steht Ihnen während des gesamten Prozesses und auch nach der Antragstellung zur Seite.

Wir kennen uns in den verschiedenen Branchen aus. So können wir Ihrem Unternehmen helfen, den Antrag innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 20 Tagen einzureichen. Auch nach der Antragstellung begleiten wir Sie bei jedem Schritt. So können Sie vermeiden, dass Ihr Antrag abgelehnt wird, und erhalten Ihre Umsatzsteuererstattung rechtzeitig.

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