Risiko-Beratung

Geldwäschebekämpfung: Vereinbarte Verfahren für Wechselstuben in den VAE

Die Central Bank of the UAE (CBUAE) schreibt vereinbarte Verfahren (Agreed Upon Procedures, AUPs) zur Geldwäschebekämpfung für lizenzierte Wechselstuben vor, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Die Ergebnisse des externen Prüfers müssen auf Basis dieser vereinbarten Verfahren bis spätestens 30. April des Jahres nach Ende des Berichtszeitraums bei der CBUAE eingereicht werden.

Der regulatorische Rahmen wurde zuletzt mit dem Federal Decree-Law No. 10 of 2025 (in Kraft seit 14. Oktober 2025) grundlegend überarbeitet. Das neue Gesetz löst das AML-Rahmenwerk von 2018 ab, erweitert den  Anwendungsbereich erheblich und verschärft die Haftung von Führungskräften und Vorständen. Für lizenzierte Wechselstuben bedeutet dies: Die Anforderungen an die AUPs sind gestiegen, und Verstöße können mit Strafen von bis zu AED 100 Millionen geahndet werden.

Die AUPs für die Geldwäschebekämpfung sind eine Reihe von Prüfhandlungen, die darauf ausgerichtet sind, die Einhaltung der AML/CFT/PF-Vorschriften zu bewerten und zu dokumentieren. Unsere Dienstleistungen zur Geldwäschebekämpfung decken die vollständige Durchführung und Berichterstattung dieser Verfahren ab.

Die wichtigsten vereinbarten Verfahren für AML in Wechselstuben

Die nachstehenden AUPs sollten auf das spezifische Risikoprofil und die regulatorische Umgebung der jeweiligen Wechselstube zugeschnitten sein. Die CBUAE hat im Oktober 2025 aktualisierte Best-Practice-Leitlinien für lizenzierte Finanzinstitute zu CDD/KYC, Aufzeichnungspflichten und risikobasierter Bewertung veröffentlicht, die bei der Ausgestaltung der Verfahren zu berücksichtigen sind.

1. Kunden-Sorgfaltspflicht (CDD/KYC)

Überprüfung der Kundenidentifikation durch zuverlässige und unabhängige Quellen. Das neue Recht von 2025 erhöht die Anforderungen an die Risikoklassifizierung von Kunden und verlangt eine stärkere Differenzierung nach Kundengruppen und Transaktionstypen.

2. Transaktionsüberwachung

Bewertung der Wirksamkeit der eingesetzten Systeme zur Transaktionsüberwachung, einschließlich der Abdeckung ungewöhnlicher Muster und der Qualität der internen Eskalationsprozesse.

3. Aufzeichnungspflichten

Bestätigung, dass die Wechselstube genaue und aktuelle Kundenunterlagen führt. Unter dem neuen AML-Gesetz müssen relevante Aufzeichnungen für einen Zeitraum aufbewahrt werden, der den Anforderungen der CBUAE entspricht.

4. Schulung der Mitarbeiter

Bewertung der AML/CFT/PF-Schulungsprogramme für Mitarbeiter. Die CBUAE-Leitlinien von Oktober 2025 betonen rollenbasierte Schulungsansätze mit gesonderten Anforderungen für das Senior Management, die erste Verteidigungslinie und spezialisierte Compliance-Funktionen.

5. Interne Kontrollen

Bewertung der Wirksamkeit interner Kontrollmechanismen in Bezug auf AML/CFT/PF-Prozesse. Dies umfasst auch die Governance-Strukturen auf Vorstands- und Geschäftsführungsebene, für die das neue Gesetz eine explizite Verantwortlichkeit statuiert. Unsere Dienstleistungen zu internen Kontrollen (ICFR) unterstützen Wechselstuben bei der Strukturierung prüfungssicherer Kontrollsysteme.

6. Berichterstattung verdächtiger Transaktionen

Bestätigung, dass die Wechselstube über dokumentierte Verfahren zur Meldung verdächtiger Transaktionen und Aktivitäten (STR/SAR) an die zuständigen Behörden über die goAML-Plattform der Financial Intelligence Unit (FIU) verfügt. Die Registrierung auf goAML ist für alle regulierten Einrichtungen verpflichtend.

7. Periodische Überprüfungen

Durchführung regelmäßiger Überprüfungen von AML-Richtlinien und -Verfahren, um deren Aktualität und Wirksamkeit sicherzustellen, insbesondere im Licht der umfangreichen Gesetzesänderungen von 2025.

8. Beziehungen zu Dritten

Überprüfung des Due-Diligence-Prozesses für Geschäftsbeziehungen zu Dritten, wie Korrespondenzbanken oder Geldtransferunternehmen. Die CBUAE hat im Oktober 2025 gesonderte Leitlinien für das Korrespondenzbankgeschäft herausgegeben, die bei der Prüfung dieser Beziehungen anzuwenden sind.

Wie MBG Sie unterstützen kann

Das Expertenteam von MBG unterstützt Ihre Organisation bei der Ausarbeitung und Durchführung der vereinbarten Verfahren angepasst an die spezifischen Merkmale Ihrer Wechselstube und die Jurisdiktionen, in denen Sie tätig sind. Unsere Leistungen umfassen:

  • Regulatorische Einhaltung nach dem neuen Federal Decree-Law No. 10 of 2025
  • Risikominderung durch strukturierte AUP-Prüfung
  • Verbesserte Kunden-Sorgfaltspflicht (CDD/KYC)
  • Operative Effizienz in der Compliance-Dokumentation
  • Anpassung an veränderte regulatorische Anforderungen

Darüber hinaus bieten wir im Rahmen unserer Anti-Geldwäsche-Beratung umfassende Unterstützung bei der Überarbeitung interner AML-Richtlinien im Einklang mit den aktuellen CBUAE-Leitlinien. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere maßgeschneiderten AUP-Lösungen für Wechselstuben zu erfahren.

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