Jetzt handeln: Frist für Strafbefreiung bei der Körperschaftssteuer in den VAE endet bald!
May 12, 2025
Stichtag: JULI 31, 2025 >>> Ist Ihr Unternehmen auf die Einhaltung der Körperschaftsteuerpflicht vorbereitet? Die Zeit läuft!
Eilmeldung: FTA verzichtet auf Strafen für verspätete Registrierung
Die Bundessteuerbehörde (FTA) hat kürzlich eine bedeutende Erleichterungsmaßnahme für Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten angekündigt, indem sie bis zum 31. Juli 2025 auf Strafen für verspätete Registrierung für die Körperschaftsteuer (CT) verzichtet. Diese vorübergehende Amnestie bietet Unternehmen eine wichtige Möglichkeit, die Vorschriften einzuhalten, ohne mit finanziellen Strafen rechnen zu müssen.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Wenn Sie sich noch nicht für die Körperschaftsteuer registriert haben oder Ihre Finanzunterlagen nicht vollständig den neuen CT-Anforderungen entsprechen, ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, um zu handeln. Durch den Erlass entfallen Strafen, die sonst bis zu 10.000 AED für verspätete Registrierung betragen würden, und Unternehmen erhalten die seltene Gelegenheit, ihre Angelegenheiten ohne zusätzliche finanzielle Belastung in Ordnung zu bringen.
Spezialisierte Unterstützungsleistungen – jetzt verfügbar
Als erfahrener Berater für Buchhaltung, Körperschaftsteuer und Wirtschaftsprüfung bieten wir spezialisierte Dienstleistungen an, die speziell darauf ausgerichtet sind, Unternehmen dabei zu helfen, diese Strafbefreiungsfrist zu nutzen:
- Unterstützung bei der Registrierung für die Körperschaftsteuer
- Begleitung durch den gesamten Registrierungsprozess
- Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen
- Sicherstellung der korrekten Einreichung bei der FTA
- Unterstützung vor der Prüfung durch Überprüfung der Geschäftsbücher
- Umfassende Überprüfung der bestehenden Jahresabschlüsse auf Übereinstimmung mit den CT-Anforderungen
- Beratung zur korrekten Klassifizierung von Einnahmen und Ausgaben
- Trennung der Bücher für Konzerngesellschaften
- Korrekte Trennung der Finanzunterlagen für mehrere Gesellschaften innerhalb desselben Konzerns
- Implementierung von unternehmensspezifischen Kontenplänen und Berichtsstrukturen
- Festlegung klarer Protokolle und Unterlagen für konzerninterne Transaktionen
- Sicherstellung, dass jede Gesellschaft eine eigene Finanzidentität für die Einhaltung der CT-Vorschriften beibehält”
- Strategische Steuerplanung
- Analyse der Unternehmensstruktur im Hinblick auf Steuereffizienz
- Ermittlung zulässiger Abzüge und Befreiungen
- Beratung zur Aufrechterhaltung der laufenden Compliance
- Steuererklärungen und Jahresabschlüsse
- Fachkundige Erstellung von CT-Steuererklärungen und Jahresabschlüssen
- Genaue Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens und der Steuerschuld
- Fristgerechte Einreichung zur Einhaltung der FTA-Fristen
- Unterstützung bei der Dokumentation aller geltend gemachten Abzüge und Befreiungen
Warum jetzt handeln?
Die Strafbefreiung ist befristet. Nach dem 31. Juli 2025 drohen Unternehmen erhebliche Strafen bei Nichteinhaltung der Vorschriften. Wenn Sie jetzt diese spezialisierten Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können Sie:
- Zukünftige Strafen und Compliance-Probleme vermeiden
- Durch professionelle Beratung Sicherheit gewinnen
- Sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während Ihre Steuerangelegenheiten fachmännisch erledigt werden
Lassen Sie sich diese einmalige Gelegenheit nicht entgehen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die CT-Vorschriften vollständig erfüllt, bevor die Strafen wieder in Kraft treten.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um die Strafe für die Körperschaftsteuer zu erlassen..








