VAT

MwSt. für neu gegründete Unternehmen in den VAE: Ihre Compliance-Pflichten im Überblick

Wenn Sie kürzlich ein Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegründet haben, ist die Einhaltung der Mehrwertsteuer (MwSt.) einer der ersten und wichtigsten Schritte für eine reibungslose Integration in die lokale Geschäftslandschaft.

Die MwSt.-Gesetzgebung in den VAE hat sich zum 1. Januar 2026 weiterentwickelt. Die folgenden Compliance-Pflichten berücksichtigen diese aktuellen Änderungen und dienen als praxisnaher Leitfaden für Ihr neu gegründetes Unternehmen.

Ihre MwSt.-Pflichten als neu gegründetes Unternehmen

1. MwSt.-Registrierung

Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen die Registrierungsschwelle erreicht, und reichen Sie den Antrag bei der Federal Tax Authority (FTA) über die EmaraTax-Plattform ein. Die Pflichtregistrierung greift, wenn steuerpflichtige Umsätze und Importe AED 375.000 pro Jahr übersteigen, oder wenn dies in den nächsten 30 Tagen zu erwarten ist. Bei Überschreiten der Schwelle besteht eine Anmeldefrist von 30 Tagen.

Tipp für Neugründungen: Eine freiwillige Registrierung ist bereits ab AED 187.500 möglich und kann sich lohnen, wenn Sie in der Startphase hohe Anlaufkosten mit Vorsteuer haben. Diese lassen sich nach der Registrierung zurückfordern.

MwSt.-Registrierung in den VAE

2. Steuerpflichtige Lieferungen klassifizieren

Identifizieren Sie, welche Ihrer Waren und Dienstleistungen der MwSt. unterliegen, und bestimmen Sie den korrekten Steuersatz:

  • 5 % – Standardsatz, gilt für die Mehrheit der Lieferungen
  • 0 % – z. B. Exporte, internationaler Transport, bestimmte Grundnahrungsmittel
  • Steuerfrei – z. B. bestimmte Finanzdienstleistungen, Wohnraumvermietung

Eine genaue Klassifizierung ist Grundlage für alle weiteren Compliance-Schritte.

3. Vorsteuer (Input Tax)

Halten Sie lückenlose Aufzeichnungen über die MwSt., die Sie auf Einkäufe und Betriebsausgaben gezahlt haben. Diese Vorsteuer kann mit der von Ihren Kunden erhobenen Ausgangssteuer verrechnet werden. Voraussetzung ist stets eine ordnungsgemäße Steuerrechnung des Lieferanten.

Wichtig seit 2026: Nach dem Federal Decree-Law No. 16 of 2025 kann die FTA den Vorsteuerabzug verweigern, wenn eine Transaktion mit einem Steuerhinterziehungsarrangement in Verbindung steht. Unternehmen sind nun ausdrücklich verpflichtet, die Legitimität ihrer Lieferanten aktiv zu prüfen.

MwSt.-Erstattung

4. Ausgangssteuer (Output Tax)

Berechnen und erheben Sie die MwSt. korrekt auf alle steuerpflichtigen Lieferungen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungen alle FTA-Pflichtangaben enthalten: TRN des Lieferanten, Leistungsdatum, Beschreibung, Nettobetrag, MwSt.-Satz und MwSt.-Betrag. Fehlerhafte Rechnungen können die Vorsteuerabzugsberechtigung Ihrer Kunden gefährden.

5. Mehrwertsteuererklärungen

Reichen Sie Ihre MwSt.-Erklärungen regelmäßig über EmaraTax ein – in der Regel vierteljährlich, bei größeren Unternehmen monatlich. Abgabe-und Zahlungsfrist: 28 Tage nach Ende des Steuerzeitraums. In der Erklärung weisen Sie die Ausgangssteuer und die geltend gemachte Vorsteuer des jeweiligen Zeitraums aus.

Abgabe der Mehrwertsteuererklärung

6. MwSt.-Zahlung

Die aus der Erklärung resultierende Netto-MwSt.-Schuld ist innerhalb der gleichen 28-Tage-Frist über die von der FTA zugelassenen Zahlungskanäle zu begleichen. Seit dem 14. April 2026 gilt für verspätete Zahlungen ein einheitlicher Verzugszins von 14 % p. a., der monatlich auf den ausstehenden Betrag berechnet wird.

7. Aufzeichnungspflicht und Compliance

Alle MwSt.-relevanten Unterlagen Rechnungen, Gutschriften, Import-/Exportdokumente, Verträge und Erklärungen sind für mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Halten Sie sich an die FTA-Vorgaben und reagieren Sie prompt auf Anfragen oder Prüfungen. Wenn Fehler aus der Vergangenheit aufgedeckt werden, ermöglicht die freiwillige Offenlegung eine proaktive und sanktionsmindernde Korrektur.

FTA-Audit-Unterstützung durch MBG 

8. Reverse-Charge-Mechanismus (RCM)

Beim RCM ist das empfangende Unternehmen (statt des Lieferanten) für die MwSt.-Abführung verantwortlich – relevant insbesondere bei der Einfuhr steuerpflichtiger Waren und Dienstleistungen. Neuregelung seit 1. Januar 2026: Die frühere Pflicht zur Ausstellung einer Selbstrechnung (Self-Invoice) für RCM-Importe entfällt. Die Steuerschuld muss jedoch weiterhin in der MwSt.-Erklärung ausgewiesen werden.

9. Steuerbefreite und nullbesteuerte Lieferungen

Unterscheiden Sie klar zwischen:

  • Steuerbefreit: Keine MwSt. und kein Vorsteuerabzug auf damit verbundene Eingangsleistungen möglich
  • Nullbesteuert (0 %): Formal MwSt.-pflichtig zum Satz von 0 % Vorsteuerabzug bleibt erhalten

Diese Unterscheidung ist entscheidend für die korrekte Vorsteuerverrechnung und eine häufige Quelle von Beanstandungen bei FTA-Prüfungen.

10. Grenzüberschreitende Transaktionen

Für Importe, Exporte und internationale Transaktionen gelten spezifische Regelungen bezüglich Zollanmeldung, Einfuhr-MwSt. und Exportnachweisen. Beachten Sie die jeweiligen Anforderungen an Dokumentation und Rechnungsstellung sorgfältig.

Wie MBG Sie unterstützen kann

Wir verstehen, dass der Einstieg in ein neues Geschäftsumfeld mit einer sich aktiv entwickelnden Steuergesetzgebung einen verlässlichen Partner erfordert. Als von der Federal Tax Authority (FTA) zugelassener Steuerberater bietet MBG Corporate Services maßgeschneiderte MwSt.-Lösungen für neu gegründete Unternehmen in den VAE.

Unsere Berater helfen Ihnen, Risikobereiche frühzeitig zu identifizieren, Ihre Prozesse zu optimieren und Sie direkt gegenüber der FTA zu vertreten. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch zu Ihren MwSt.-Anfragen.

  • Tags
  • vat

What can we help you achieve?

Stay one step ahead in a rapidly changing world and build
a sustainable future with us.