UAE: FTA veröffentlicht Entscheidung Nr. 6/2025 – Neue Vorschriften zur Körperschaftsteuer ab 1. Juli 2025
Standards, Controls, and Procedures – Excise Goods Shortages due to Natural Loss in Designated Zones
Effective Date: 1 July 2025
Issued On: 17 June 2025
Die Bundessteuerbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate hat einen strukturierten Rahmen für die Anerkennung und Behandlung natürlicher Verluste von Verbrauchsteuerwaren festgelegt, die während der Produktion, Lagerung oder Beförderung innerhalb ausgewiesener Zonen auftreten. Ziel ist es, echte Verluste, die durch die Beschaffenheit der Waren verursacht werden, von anderen Formen von Abweichungen zu unterscheiden.
Wichtigste Punkte der Mitteilung:
- Bewertung durch eine unabhängige zuständige Stelle (ICE):
Der zulässige oder erwartete Prozentsatz des natürlichen Schwunds muss von einer unabhängigen zuständigen Stelle gemäß den vorgeschriebenen Standards und Kontrollmaßnahmen ermittelt und gemeldet werden.
- Rechtzeitige Meldung von Änderungen:
Alle nachfolgenden Faktoren, die den natürlichen Verlustprozentsatz verändern können, müssen innerhalb von 20 Tagen an die ICE gemeldet werden, woraufhin ein überarbeiteter Bericht herausgegeben wird.
- Obligatorische Erklärung gegenüber der FTA:
Eine formelle Erklärung muss bei der Behörde eingereicht werden, zusammen mit den entsprechenden Informationen und Unterlagen.
- Robuste Dokumentation:
Es müssen umfassende und genaue Aufzeichnungen geführt werden, um den angegebenen Prozentsatz des natürlichen Verlusts zu belegen.
- FTA-Inspektionsrechte:
Die Behörde behält sich das Recht vor, in den Räumlichkeiten des Lagerhalters Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen.
- Vorgeschriebene Verfahren:
Es wurde ein festgelegtes Verfahren für die Erkennung und den Umgang mit natürlichen Engpässen bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren eingeführt.
Die neu erlassene FTA-Entscheidung Nr. 6 von 2025 stellt eine bedeutende Abkehr von der bisherigen Behandlung natürlicher Verluste im Rahmen der Verbrauchsteuer der Vereinigten Arabischen Emirate dar.
| Aspekt | Previous regime | FTA-Entscheidung Nr. 6 von 2025 |
| Definition von „natürlicher Verlust“ | Allgemeine Auslegung für natürliche Verluste aufgrund „inhärenter Eigenschaften“ ohne klare Schwellenwerte oder Dokumentationsanforderungen. | Klare und umfassende Definition des Begriffs „natürlicher Mangel“, einschließlich Verfahren, Dokumentation und Überwachung. |
| Unabhängige Überprüfung und ihr Mechanismus | Es gibt keinen formellen Mechanismus für eine unabhängige Überprüfung. Die Steuerzahler haben ihre Verluste anhand interner Aufzeichnungen selbst bewertet und begründet. | Obligatorische Ernennung unabhängiger kompetenter Stellen (zugelassene Labore) zur Festlegung zulässiger Mangelquoten. |
| Dokumentationspflicht | Grundlegende Aufzeichnungen wie Produktionsdaten oder Berichte über Bestandsbewegungen. | Detaillierte Liste erforderlich: Produktionsformeln, Fertigungsstufen, erwarteter Mangel in %, Gerätehandbücher, historische Daten und offizielle Berichte unabhängiger Stellen. |
| Einreichungsprozess | Es musste kein ICE-Prüfbericht zusammen mit der Verbrauchsteuererklärung eingereicht werden. | Es muss eine formelle Erklärung im FTA-System unter Bezugnahme auf den gültigen Bericht eingereicht werden. |
| FTA-Inspektion/Audit | Die FTA-Prüfung/das FTA-Audit wurde durchgeführt, nachdem die Erklärung mit vorheriger Ankündigung eingereicht worden war. | Bestimmungen für unangekündigte Besuche vor Ort durch die FTA und die unabhängige Stelle. |
| Verlustprozentsatz | Keine feste Gültigkeitsdauer; kann je nach Unternehmen und Zeitraum variieren. | Der Bericht ist ein Jahr lang gültig und wird jährlich mit den tatsächlichen und erwarteten Daten zu Engpässen aktualisiert. |
| Anpassung an die Prozessänderung | Es gibt keinen festen Zeitplan für die Benachrichtigung der FTA. | Jede Änderung im Prozess/in der Lagerung muss innerhalb von 20 Werktagen gemeldet werden, um eine Neubewertung auszulösen. |
| Übergangsregelungen für die Berichterstattung | Nicht zutreffend. | Berichte, die innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten (1. Juli 2025) herausgegeben werden, sind ab dem 1. Juli 2025 für 1 Jahr gültig. |
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