Das neue Geldwäschegesetz der VAE: Ein Kurswechsel hin zu stärkerer Durchsetzung und unternehmerischer Verantwortung
Im Einklang mit ihrem Engagement im Kampf gegen Finanzkriminalität hat die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ein umfassendes Regelwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung (im Folgenden: „Neues Geldwäschegesetz“) geschaffen. Dieses Regelwerk wird durch detaillierte Leitlinien verschiedener Aufsichtsbehörden ergänzt, die Grundsätze, Methoden und bewährte Verfahren zur Identifizierung, Bewertung und Minderung von Risiken der Finanzkriminalität darlegen. Das Regelwerk gewährleistet, dass in den VAE tätige Unternehmen strenge Standards zur Aufdeckung verdächtiger Aktivitäten und zur Umsetzung präventiver Maßnahmen einhalten und somit ihre Geschäftspraktiken an die Anforderungen der bundesstaatlichen Geldwäschegesetzgebung anpassen.
Im Oktober 2025 führten die VAE das Bundesgesetz Nr. 10 von 2025 zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung ein, kurz: das neue Geldwäschegesetz, das am 14. Oktober 2025 in Kraft trat und das frühere Gesetz von 2018 ersetzt.
Diese wichtige Reform aktualisiert die Geldwäschebekämpfungsgesetze der VAE, um sie an die internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) anzupassen. Sie erweitert den Geltungsbereich des Gesetzes auf weitere Aktivitäten und Unternehmen und stärkt die Befugnisse der Aufsichtsbehörden zur Durchsetzung der Vorschriften und zur Verhängung von Strafen bei Verstößen.
Das neue Geldwäschegesetz erweitert das Spektrum der Straftatbestände, integriert gezielte Finanzsanktionen, stärkt die Befugnisse der Financial Intelligence Unit („FIU“) und bezieht Virtual Asset Service Providers („VASP“) in den AML/CTF/PF-Rahmen ein. Dies spiegelt das Engagement der VAE für die FATF-Standards und ein widerstandsfähigeres Finanzsystem wider.
Wer unterliegt den Geldwäschebestimmungen der VAE?
Das Geldwäschegesetz der VAE gilt für Finanzinstitute, Nichtfinanzunternehmen und Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte, um eine umfassende Abdeckung des Finanzökosystems zu gewährleisten.
- Finanzinstitute („FI“): Banken, Wertpapierfirmen, Versicherungsgesellschaften und Wechselstuben müssen die AML/CFT-Vorschriften einhalten, einschließlich der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, der Überwachung von Transaktionen und der Meldung verdächtiger Aktivitäten.
- Bestimmte nichtfinanzielle Unternehmen und Berufe („DNFBPs“): Immobilienmakler, Betreiber von kommerziellen Glücksspielen, Händler von Edelmetallen und -steinen, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Anbieter von Unternehmensdienstleistungen müssen Compliance-Rahmenwerke implementieren, Risikobewertungen durchführen und eine ordnungsgemäße Dokumentation führen.
- VASPs: Kryptobörsen, digitale Geldbörsen und Plattformen für virtuelle Vermögenswerte müssen die gleichen AML/CFT-Standards einhalten wie traditionelle Finanzinstitute.
Dadurch wird sichergestellt, dass alle wichtigen Sektoren – traditionelle, nicht-finanzielle und digitale – die internationalen AML-Standards einhalten und zur Verhinderung von Finanzkriminalität beitragen.
Was hat sich laut Gesetz geändert?
Das aktualisierte Geldwäschegesetz erweitert den Tatbestand, stärkt die Durchsetzung, erhöht die Strafen und gleicht den Rahmen der VAE an die FATF-Standards an.
- Erweiterter Tatbestand: Umfasst Geldwäsche, Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung (einschließlich Massenvernichtungswaffen), Steuerhinterziehung und andere schwere Straftaten.
- Vereinfachte Strafverfolgung: Behörden können sich auf Indizienbeweise stützen.
- Strengere Strafen: Geldstrafen bis zu 100 Millionen AED oder der Wert der Erträge; Freiheitsstrafen für Einzelpersonen.
- Erweiterte Befugnisse: Die Zentralstelle für Finanzinformationen (FIU) und die Aufsichtsbehörden verfügen über umfassendere Ermittlungs- und Vermögenssperrbefugnisse.
- Digitale Vermögenswerte erfasst: Virtuelle Vermögenswerte, digitale Systeme und verschlüsselte Transaktionen sind ausdrücklich eingeschlossen.
- Verstärkte Vermögensrückgewinnung: Klare Regeln für das Einfrieren, Beschlagnahmen, Einziehen und die Rückgewinnung von kriminell erworbenem Vermögen.
- Trusts eingeschlossen: Trusts und ähnliche Strukturen fallen nun unter den Rahmen der Geldwäschebekämpfung.
Vorbeugen ist besser als Heilen – Wie lässt sich das Risiko kontrollieren?
Finanzinstitute, Nichtfinanzunternehmen und Vermögensverwaltungsstellen sind verpflichtet, alle relevanten Risikofaktoren zu bewerten und ihren Risikoidentifizierungsprozess sowie die dazugehörigen Informationen ordnungsgemäß zu dokumentieren. Effektives Risikomanagement setzt die Etablierung robuster interner Richtlinien, Kontrollen und Verfahren, deren kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Bewertung ihrer Wirksamkeit voraus. Diese Maßnahmen, einschließlich der gegebenenfalls angewandten erweiterten Sorgfaltspflichten, ermöglichen es den Unternehmen, identifizierte Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken strukturiert und verhältnismäßig zu managen und zu mindern.
Die Identifizierung des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten (ständig oder gelegentlich) vor oder während der Aufnahme der Geschäftsbeziehung oder bei der Durchführung gelegentlicher Transaktionen (einzeln oder mehrere), das Verständnis des Zwecks und der Art der Geschäftsbeziehung, die Anwendung von Sorgfaltspflichten gegenüber dem Kunden und die laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung durch Überprüfung der Transaktionen und die Sicherstellung, dass die erhaltenen Dokumente und Daten aktuell und angemessen sind, helfen bei der Identifizierung der Hochrisiko-Kundenkategorien.
Finanzinstitute, Nichtfinanzunternehmen und Vermögensverwaltungsdienstleister können Dritte mit der Durchführung von Sorgfaltsprüfungen hinsichtlich Kundenidentifizierung, Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten sowie dem Verständnis von Art und Zweck der Geschäftstätigkeit des Kunden beauftragen. Die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Informationen liegt jedoch bei den Finanzinstituten, Nichtfinanzunternehmen und Vermögensverwaltungsdienstleistern.
Finanzinstitute, Nichtfinanzunternehmen und Vermögensverwaltungsdienstleister dürfen keine Geschäftsbeziehungen aufnehmen oder fortführen, wenn sie die Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Kunden nicht erfüllen können. Bei Verdacht auf eine Straftat ist die Meldung an die FIU (Financial Intelligence Unit) mittels eines Verdachtsberichts über verdächtige Transaktionen vorgeschrieben.
Zum Zwecke der Überwachung, des Zugriffs auf Aufzeichnungen, der Entwicklung, Überprüfung und Dokumentation der internen Vorschriften wird von den Finanzinstituten, den DNFBPs und den VASPs ein Compliance-Beauftragter ernannt.
Finanzinstitute, Nichtfinanzunternehmen und VASPs sind verpflichtet, alle Aufzeichnungen, Dokumente und Daten im Zusammenhang mit sämtlichen Finanz- und Bargeldtransaktionen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab dem Datum des Abschlusses der Transaktion oder dem Ende der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden aufzubewahren.
Erhöhte regulatorische Anforderungen an Rechts- und Compliance-Experten
Der sich weiterentwickelnde Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche in den VAE spiegelt die gestiegenen regulatorischen Anforderungen an Juristen, Governance- und Compliance-Experten wider. Die Behörden fordern nun proaktives Handeln statt passiver Einhaltung der Vorschriften und verlangen von den Fachkräften, ihre Strategien an ein System anzupassen, das Verantwortlichkeit, dokumentierte Aufsicht und effektive Umsetzung priorisiert. Von Rechtsberatern, Compliance-Beauftragten und Führungskräften wird erwartet, dass sie aktiv zur Verhinderung von Finanzkriminalität beitragen, indem sie Risiken frühzeitig erkennen, robuste Kontrollmechanismen gewährleisten und nachweisen, dass die Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche im gesamten Unternehmen wirksam durchgesetzt werden. Diese Entwicklung unterstreicht eine klare regulatorische Botschaft: Die berufliche Verantwortung im Rahmen der Geldwäschebekämpfung geht über die rein technische Einhaltung hinaus und umfasst aktive Aufsicht und fundierte Entscheidungsfindung.
Fazit: Warum diese AML-Dienstleistungen für Ihr Unternehmen wichtig sind
Das neue Geldwäschegesetz markiert einen grundlegenden Wandel von der reinen Einhaltung von Vorschriften hin zu aktiver Rechenschaftspflicht und Durchsetzung. Für Unternehmen in den VAE, ob Finanzinstitute, Nichtfinanzunternehmen oder Vermögensverwaltungsdienstleister, ist die Einhaltung der Geldwäschebestimmungen keine bloße Formalität mehr, sondern eine zentrale Pflicht im Bereich Unternehmensführung und Risikomanagement. Die Aufsichtsbehörden erwarten nun von den Unternehmen nicht nur den Nachweis, dass Richtlinien existieren, sondern auch deren effektive Umsetzung, kontinuierliche Überwachung und die Unterstützung durch das Top-Management.
In diesem Umfeld spielen professionelle Beratungs- und Compliance-Dienstleistungen im Bereich Geldwäschebekämpfung eine entscheidende Rolle, um Unternehmen bei der Bewältigung gestiegener regulatorischer Anforderungen zu unterstützen, rechtliche und Reputationsrisiken zu minimieren und die Geschäftskontinuität zu gewährleisten. Fundierte Risikoanalysen, maßgeschneiderte AML-Rahmenwerke, effektive Schulungen und eine präzise Meldung an die Aufsichtsbehörden sind unerlässlich, um Unternehmen und ihre Führungskräfte vor empfindlichen Strafen, persönlicher Haftung und Betriebsunterbrechungen zu schützen. Proaktive Investitionen in die Einhaltung der AML-Vorschriften dienen daher nicht nur der Vermeidung von Sanktionen, sondern auch der Sicherung von Vertrauen, der Ermöglichung nachhaltigen Wachstums und der Gewährleistung langfristiger Resilienz in einem zunehmend von Durchsetzung geprägten regulatorischen Umfeld.
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