Indirect Tax

Umsatzsteuer-Fallen vermeiden: Zentrale VAT-Risiken für Healthcare- und Pharmaunternehmen in den VAE

Das Mehrwertsteuergesetz der Vereinigten Arabischen Emirate bietet der Gesundheitsbranche zwar Erleichterungen durch Nullbesteuerung, jedoch sind nicht alle Lieferungen davon betroffen. Fehlinterpretationen können zu Verstößen, Strafen oder verlorenen Rückerstattungsmöglichkeiten führen.

Im Folgenden sind die wichtigsten Risikobereiche aufgeführt, die jedes Unternehmen im Gesundheitswesen sorgfältig prüfen muss:

  1. Falsche Einstufung von Lieferungen (Nullsatz vs. Standardsatz)
  • Die Nullbesteuerung gilt nicht pauschal: Nur vom Ministerium für Gesundheit und Prävention (MOHAP) zugelassene Humanarzneimittel und medizinische Geräte sind von der Steuer befreit.
  • Nicht zugelassene Artikel, wie bestimmte Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika, rezeptfreie Waren und nicht zum Kerngeschäft gehörende Geräte, können mit dem Standardsteuersatz von 5 % besteuert werden.
  1. Freihandelszonen (ausgewiesene Zonen) – eine missverstandene Erleichterung
  • Nicht alle Freihandelszonen sind ausgewiesene Zonen; nur diejenigen, die gemäß den Mehrwertsteuer-Durchführungsbestimmungen ausdrücklich benannt sind, kommen für eine Mehrwertsteuerbefreiung bei bestimmten Transaktionen in Frage.
  • Verwirrung entsteht hinsichtlich der Mehrwertsteuer auf konzerninterne Transfers, Importe/Exporte aus ausgewiesenen Zonen und Verträge mit Dritten, die innerhalb der Zone abgeschlossen werden.
  1. Gemischte und gebündelte Lieferungen
  • Krankenhäuser und Kliniken bieten häufig gebündelte Dienstleistungen (z. B. Zimmer, Medikamente, Pflege, Mahlzeiten, Physiotherapie) zu einem Pauschalpreis an.
  • Jede Komponente kann unterschiedlich mehrwertsteuerlich behandelt werden – einige unterliegen dem Standardsteuersatz, andere sind mehrwertsteuerfrei.
  1. Mehrwertsteuer auf kostenlose Lieferungen
  • Kostenlose medizinische Hilfe, Medikamente oder Ausrüstung, die an Wohltätigkeitsorganisationen, Kampagnen oder in Notfällen abgegeben werden, können dennoch die Regeln für fiktive Lieferungen nach dem Mehrwertsteuergesetz auslösen.
  • Die Mehrwertsteuer kann auf den Kostenwert zu entrichten sein, wenn die Vorsteuer ursprünglich zurückerstattet wurde.
  1. Sponsoring, Marketing und Werbematerialien
  • Pharmahändler bieten häufig Werbeartikel an oder sponsern Veranstaltungen und medizinische Konferenzen.
  • Die Frage, ob es sich dabei um Dienstleistungen, Sachleistungen oder reine Geschenke handelt, ist eine Grauzone.
  1. Interne Transaktionen und Kostenverteilung
  • Gemeinsam genutzte Dienstleistungen (z. B. IT, Personalwesen, Finanzen) von Krankenhäusern, Kliniken und Apotheken in verschiedenen Rechtsträgern erfordern eine marktübliche Preisgestaltung und eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung mit Mehrwertsteuer.
  • Die konzernweite Umsatzsteuerregistrierung entbindet nicht von der Dokumentationspflicht für konzerninterne Weiterberechnungen.
  1. Verzögerungen bei der Aktualisierung der Umsatzsteuer für neu zugelassene Produkte
  • Oftmals kommt es zu einer zeitlichen Verzögerung zwischen der Zulassung durch das MOHAP und der Aktualisierung der Umsatzsteuerklassifizierung in den internen Systemen, was zu einer falschen Umsatzsteueranwendung am Point of Sale führt.
  1. Dokumentation und Offenlegung
  • Fehlende oder falsche MOH-Zulassungen, Zollcodes oder TRN-Diskrepanzen.
  • Fehler in Steuerrechnungen, Behandlung von gebündelten Waren oder Konsignationsbeständen.

Was sind die Folgen bei Nichteinhaltung?

  • Eine falsche Klassifizierung von Produkten kann zu einer Unterzahlung der Mehrwertsteuer, Strafen und rückwirkenden FTA-Prüfungen führen.
  • Eine unsachgemäße Vorsteuerrückerstattung kann eine FTA-Ablehnung auslösen, was sich auf den Cashflow auswirkt und zu rückwirkenden Verbindlichkeiten führt.
  • Die falsche Anwendung der Mehrwertsteuer in Freihandelszonen kann zu falschen Mehrwertsteuererklärungen und Störungen in der Lieferkette führen.
  • Das Übersehen von Regeln für fiktive Lieferungen kann zu unerwarteten Mehrwertsteuerzahlungen und Strafen während der Prüfung führen.
  • Das Fehlen geeigneter Belege kann zu Problemen bei FTA-Prüfungen führen, insbesondere bei Konzernprüfungen.
  • Die Erhebung von Mehrwertsteuer auf steuerbefreite Artikel oder umgekehrt kann zu Kundenbeschwerden, Prüfungsrisiken und finanziellen Verlusten führen.

Wie wir Sie unterstützen können:

  • Mehrwertsteuer-Gesundheitscheck/Prozessprüfung – Identifizieren Sie risikobehaftete Bereiche und stellen Sie die Genauigkeit der Klassifizierung sicher.
  • Dienstleistungen zur Einhaltung der Mehrwertsteuerpflicht
  • Maßgeschneiderte Mehrwertsteuerberatung
  • Unterstützung bei FTA-Prüfungen und Überprüfung der Dokumentation
  • Unterstützung bei der Einhaltung der Mehrwertsteuer in Freihandelszonen – Anpassung an die neuesten Kabinettsbeschlüsse
  • Überprüfung und Beratung zu risikoreichen Vereinbarungen
  • Mehrwertsteuer-Schulungen für Finanz- und Logistikteams – Branchenspezifische, praktische Anleitung

Der Weg in die Zukunft für Pharmaunternehmen:

  • Regelmäßige Überprüfung der Produktklassifizierung anhand der Aktualisierungen von MOHAP und FTA
  • Automatisierung und Abgleich von Mehrwertsteuererklärungen zur Reduzierung menschlicher Fehler
  • Bewertung der Auswirkungen der Mehrwertsteuer auf Marketing und gebündelte Angebote
  • Beauftragung von Mehrwertsteuer-Experten mit fundierten Branchenkenntnissen
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