Lizenzgebühren und Entgelte für technische Dienstleistungen (FTS) unter DTAAs

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    Lizenzgebühren und Entgelte für technische Dienstleistungen (FTS) unter DTAAs

    Technologie, Konnektivität und geistiges Eigentum sind von zentraler Bedeutung für die globalisierte, dienstleistungsorientierte Welt des modernen Geschäftslebens. Lizenzgebühren und Gebühren für technische Dienstleistungen (FTS) sind heute ein routinemäßiger, aber wichtiger Transaktionsposten für Unternehmen. Sie beinhalten auch viele komplexe Aspekte der grenzüberschreitenden Rechte des geistigen Eigentums (IPR), z.B. ob und wie sie in den Doppelbesteuerungsabkommen (DTAAs) mit Ländern abgedeckt sind, wie Begriffe wie ‘FTS’ oder ‘Urheberrecht’ definiert werden, unter welchen Rubriken Dienstleistungen, Zahlungen und Einkommen zu charakterisieren sind, und so weiter. Und das sind nur einige von vielen komplexen Sachverhalten!

    Unsere Experten bei MBG Corporate Services haben Erfahrung und sind mit diesen komplexen Sachverhalten bestens vertraut und können Sie durch den Prozess führen:

    • Beratung darüber, was unter Lizenzgebühren und Gebühren für technische Dienstleistungen (FTS) im Rahmen der GCC-Einkommenssteuergesetze und deren Zusammenspiel mit Doppelbesteuerungsabkommen (DTAAs) zu verstehen ist
    • Beratung zu Quellensteuerpflichten (WTH)
    • Beratung zu den Dos und Don’ts, um zu vermeiden, dass Lizenzgebühren und FTS mit einer Betriebsstätte (PE) verbunden werden, wo immer dies möglich ist
    • Beratung zu niedrigeren Steuersätzen im Rahmen von DTAAs, wo immer dies möglich ist, und zu möglichen Ausnahmen davon

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