Steuerrückbehaltsberatung (KWT QAT)

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    Beratung zum Steuerrückbehalt (KWT QAT)

    Der Steuerrückbehalt ist ein herausragendes Merkmal des Steuersystems in Kuwait und Katar, wo es keine andere Quellensteuer gibt. In Kuwait müssen alle Unternehmen, sowohl öffentliche als auch private, 5 % des Transaktions- oder Vertragswerts einbehalten, der an eine juristische Person zu zahlen ist. Dieser Betrag wird freigegeben, wenn der Empfänger eine Steuerfreigabebescheinigung (TCC) des Finanzministeriums vorlegt. In Katar gilt dies für Zahlungen der Regierung oder anderer öffentlicher Einrichtungen für bestimmte Projekte an eine vorübergehende Niederlassung von nicht ansässigen Unternehmen, die diese Projekte durchführen. Ein vorgeschriebener Prozentsatz des Vertragswerts oder des endgültigen Zahlungsbetrags, je nachdem, welcher Betrag höher ist, muss einbehalten werden. Dieser wird nach Freigabe durch die Allgemeine Steuerbehörde freigegeben. In der Tat unterliegen gebietsansässige Unternehmen und ständige Niederlassungen nicht diesem System, da sie sich die Freigabe mit ihrer Steuerkarte sichern können.

    Unsere Experten bei MBG Corporate Services begleiten Sie durch den Prozess:

    • Beratung zu den kuwaitischen und katarischen Steuerrückbehaltungsvorschriften
    • Auswirkungen des Steuerrückbehalts unter dem ITL des Landes und sein Zusammenspiel mit den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen
    • Beratung zur Freigabe des 5%igen Steuerrückbehalts durch Vorlage der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung (TCC) mit allen zu erfüllenden Anforderungen
    • Beratung und Unterstützung in Bezug auf ITR und andere Compliance-Anforderungen, soweit anwendbar.
    • Auswirkungen der Betriebsstätte (PE) gemäß dem ITL des jeweiligen Landes
    • Beratung aus der Perspektive von Doppelbesteuerungsabkommen (DTAA)
    • Auswirkungen auf PE und Gebühren für technische Dienstleistungen (FTS) im Rahmen des DTAA
    • Auswirkungen auf Steuersätze, Compliance usw. im Zusammenhang mit dem Steuerrückbehalt
    • Dos und Don’ts für die Vermeidung von PE-Risiken
    • Analyse der begünstigenden und anderen Steuerbestimmungen unter DTAAs und deren Zusammenspiel mit den ITL des jeweiligen Landes
    • Studie über niedrigere Steuersätze im Rahmen von DTAAs, wo immer diese anwendbar sind, einschließlich möglicher Befreiungen und Ausschlüsse

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